Die Pflicht zur Gebäudeautomation nach GEG § 71a betrifft seit Anfang 2025 alle großen Nichtwohngebäude mit leistungsstarken Heizungs-, Lüftungs- oder Klimaanlagen. Diese gesetzliche Vorgabe zielt darauf ab, den Energieverbrauch im Gebäudesektor deutlich zu senken, Kosten zu sparen und den Klimaschutz voranzubringen. Betreiber und Eigentümer stehen nun vor der Aufgabe, ein System für die Gebäudeautomation einzuführen, das die Anforderungen des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) erfüllt und gleichzeitig einen nachhaltigen, effizienten Gebäudebetrieb ermöglicht.
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