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EuGH-Urteil C-293/23: Was ändert sich für Mieterstrom und Kundenanlagen?

Was hat der EuGH entschieden?

Am 28. November 2024 hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) entschieden: Die deutsche Sonderregel für sogenannte „Kundenanlagen“ passt nicht zu den Vorgaben der EU-Stromrichtlinie (2019/944). Der EuGH sagt:
Wenn jemand Strom über Leitungen an andere verkauft, dann ist das immer ein Verteilernetz – egal, wie die Leitungen aussehen oder wie nah die Gebäude beieinander stehen. Die EU will keine nationalen Sonderregeln wie die „Kundenanlage“, die die Regeln für Netze umgehen.

EuGH Urteil Kundenanlage Mieterstrom

1. Das Kundenanlagen-Privileg fällt für viele Projekte weg

Früher konnten viele Mieterstromprojekte als „Kundenanlage“ laufen. Sie mussten dann keine Netzentgelte zahlen und hatten weniger Bürokratie.
Jetzt sagt der EuGH: Sobald ein Betreiber Strom über Leitungen an andere (zum Beispiel Mieter) verkauft, zählt das als Verteilernetz. Das gilt auch, wenn es sich nur um ein Haus oder einen Gebäudekomplex handelt.

2. Mehr Pflichten für Betreiber

Betreiber von Mieterstromanlagen müssen sich jetzt wie Netzbetreiber verhalten. Sie müssen:

  • sich bei der Bundesnetzagentur melden,
  • anderen Stromanbietern Zugang zu ihren Leitungen geben,
  • Netzentgelte nach EU-Regeln berechnen,
  • technische Vorgaben wie Messsysteme einhalten.

3. Eigenversorgung bleibt möglich

Die Entscheidung betrifft nicht die reine Eigenversorgung. Wenn jemand Strom nur für sich selbst nutzt (zum Beispiel im Einfamilienhaus), ändert sich nichts.

4. Kleine Anlagen: Einzelfallprüfung

Bei sehr kleinen Anlagen, zum Beispiel einer PV-Anlage auf einem Mehrfamilienhaus, ist noch nicht ganz klar, ob diese als „geschlossenes Verteilernetz“ gelten können. Hier kommt es auf die genaue Ausgestaltung an. Sobald aber Strom an Dritte über Grundstücksgrenzen hinweg fließt, greifen die neuen Regeln auf jeden Fall.

Was heißt das für die Praxis?

Wirtschaftlichkeit von Mieterstromprojekten

Die Vorteile wie keine Netzentgelte und weniger Bürokratie fallen für viele Mieterstrommodelle weg. Betreiber müssen mit höheren Kosten und mehr Aufwand rechnen. Das macht viele Projekte weniger attraktiv.

Was passiert mit bestehenden Anlagen?

Für bestehende Anlagen wird es Übergangsfristen geben. Der deutsche Gesetzgeber muss das Urteil umsetzen. Betreiber sollten ihre Projekte jetzt schon prüfen und sich auf strengere Regeln vorbereiten.

Wie geht es weiter mit Mieterstrom?

Das Urteil ist ein Rückschlag für die bisherige Förderung von Mieterstrom in Deutschland. Die Regeln ändern sich grundlegend. Betreiber müssen sich jetzt an die EU-Vorgaben für Netze halten. Es bleibt aber möglich, Modelle zu entwickeln, die als „geschlossenes Verteilernetz“ funktionieren – das ist aber aufwendiger und bringt weniger Vorteile.


Einschätzung

Das EuGH-Urteil C-293/23 verändert die Spielregeln für Mieterstrom und Kundenanlagen. Die alten Sonderregeln gelten nicht mehr. Betreiber müssen sich auf mehr Regulierung, höhere Kosten und mehr Bürokratie einstellen. Viele wissen nicht, wie sie ihre Projekte jetzt anpassen sollen.

Hier kommen wir als Energieberater ins Spiel:
Wir helfen Betreibern, ihre Anlagen zu prüfen, neue Geschäftsmodelle zu entwickeln und die richtigen Schritte zu gehen. Wir zeigen, wie Projekte trotzdem wirtschaftlich bleiben, wo sich neue Chancen bieten und wie man die neuen Regeln am besten umsetzt.

Nehmen Sie heute Kontakt zu uns auf, um ihre „Kundenanlage“ zu prüfen und ein passendes Versorgungskonzept zu entwickeln.

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