Was ist Mieterstrom?
Mieterstrom bezeichnet ein Konzept, bei dem Ihre Mieter Zugang zu lokal erzeugtem, erneuerbarem Strom haben. Jener Strom wird durch Photovoltaikanlagen auf den Dächern der Gebäude erzeugt. Die PV-Anlage errichtet und betreibt der Vermieter (Eigentümer) des Gebäudes. Auch Dritte sind als Betreiber zugelassen. Mieterstrom ermöglicht es Ihren Mietern, direkt von die Vorteilen des Sonnenstroms zu nutzen, ohne selbst eine Anlage errichten zu müssen.
Vorteile für Mieter
Der Strompreis im Mieterstrommodell liegt in der Regel deutlich unter dem allgemeinen Grundversorgungstarif. Folglich können sich Ihre Mieter von über geringe Nebenkosten freuen. Zugleich fördert Mieterstrom den Einsatz erneuerbarer Energien und trägt zur Reduktion von CO2 – Emissionen bei. Mieterstrommodelle existieren schon länger. Durch das SOLARPAKET 1 ist das Umsetzen seit 2024 deutlich einfacher geworden.
Vorteile für Eigentümer
Hauptgrund für Mieterstrom ist das Steigern Ihrer Gebäudeenergieeffizienz anzuführen. Durch den selbst erzeugten und im Objekt genutzten Strom, verringert sich Ihr spezifischer Energiebezug signifikant. Das kann bei Änderungen von Gesetzen, welche Sie zukünftig zur Steigerung Ihrer Gebäudeenergieeffizienz zwingen, ein Vorteil sein.
Möglicherweise hält Ihr Mieterstrommodell auch die Mieter davon ab, sich Balkonkraftwerke an Ihr Gebäude zu hängen. So können Sie Ihre Fassaden vor „Verunstaltung“ schützen und minimieren das Risiko der Auswirkung technischer Defekte dieser oft billigen Chinaware.
Einen weiteren Vorteil beim Mieterstrom sehen wir im Steigern des Wertes Ihrer Mietsache. Immerhin genießen Ihre Mieter sehr geringe Energiekosten. Dadurch werden Ihre Objekte spannend für solvente Mieter, die sich langfristig Gedanken machen und binden wollen.
Förderung Mieterstrom
Wie realisieren Vermieter Gewinne im Mieterstrommodell?
Der Anlagenbetreiber (Vermieter oder Dritte) profitiert im EEG-geförderten Mieterstrommodell gleichzeitig:
- durch die direkte Förderung des Mieterstromzuschlags für seine Mieterstrom-Lieferungen (bis 10kW 2,62 ct/kWh; bis 40 kW 4,43 ct/kWh; bis 1 MW 1,64 ct/kWh)
- durch die direkte, EEG – Förderung (z.B. Einspeisevergütung), oder Direktvermarktung oder Marktprämienmodell,
- durch die Strompreiszahlungen Ihrer Mieter und
- durch die Differenz der entfallenen Steuern, Abgaben und Umlagen, die beim Mieterstrom nicht anfallen.
Mieterstrom – unser Know-How für Ihren Erfolg
Von der Planung Ihrer PV-Anlage über Installation und Wartung bis hin zur EnWG-konformen Mieterstromabrechnung. Wir realisieren die solare Zukunft Ihrer Mieter.
Als Tochter der Elbe Energie GmbH bieten wir Ihnen 15 Jahre Erfahrung in der Gebäudeenergieversorgung und Energierechnung. Steigen Sie doch heute mit einer unverbindlichen Anfrage ein und lassen uns wissen, welches Ihrer Objekte wir für Sie mit Mieterstrom versorgen dürfen.
Mieterstrom FAQ
Woher stammt der Strom?
Der Mieterstrom selbst stammt aus der PV-Anlage auf, an oder in Ihrem Wohngebäude. Bei Anlagen, die nach dem 1. Januar 2021 in Betrieb genommen werden, darf der Strom auch in dem Quartier verbraucht werden, in dem das Gebäude liegt. Es handelt sich um lokal erzeugten Ökostrom. Den darüber hinaus benötigten Strom kaufen wir am Markt, um eine vollständige Versorgung sichern zu können.
Wann endet ein Mieterstromvertrag?
Der Mieterstromvertrag endet normalerweise durch eine Kündigung, die an den Versorger zu richten ist. Beachten Sie dabei immer alle Fristen sowie die Laufzeit des Vertrages. Als Versorger sind wir verpflichtet, alle notwendigen Daten mit dem Netzbetreiber zu teilen. So erreichen wir einen einfachen Übergang zu Ihrem neuen Anbieter. Leider können Sie dann nicht mehr, die Vorteile unseres Angebotes nutzen. Dadurch müssen Sie mit höheren Kosten rechnen. Warum? Unser Strom ist fast frei von Abgaben, Steuern und Umlagen. Der Strom dritter Versorger nicht.
Grundlage: § 42a Abs. 2 S. 7 EnWG
Welche Rolle füllt ein Mieterstromlieferant aus?
Von Planung, Bau, Wartung bis hin zu Vertragsgestaltung und Abrechnung, das alles leisten wir für Sie als Mieterstromlieferant.
Lediglich den Betrieb der Messtellen lagern wir an unseren Partner aus, dadurch stellen wir die absolute Übereinstimmung mit dem Mess- und Eichrecht sicher.
Stromsteuer, Abgaben & Umlagen im Mieterstrom
Der im Gebäude erzeugte Strom, der nicht durch das öffentliche Netz bezogen wird ist in der Regel frei von Strom- Steuern, Netzentgelten, EEG-Umlage und sonstigen Abgaben. Daher fallen lediglich der Strompreis, die Kosten für den Betrieb der Messgeräte und den Service zur Abrechnung an.
So können alle Beteiligten die Vorteile des Mieterstroms nutzen. Mieter freuen sich über geringe Kosten, Vermieter erwirtschaften gute Erträge und steigern den Wert Ihrer Objekte und wir als Dienstleister erwirtschaften Gewinne durch unseren Service. Eine wahre WIN – WIN – WIN Situation.