Energy Sharing: Gemeinsam Energie erzeugen und teilen

Energy Sharing ist ein Konzept, bei dem Menschen gemeinsam Strom erzeugen und diesen dann teilen. Stellen Sie sich vor, Sie und Ihre Nachbarn schließen sich zusammen, um auf Ihren Dächern Solaranlagen zu errichten. Den erzeugten Strom können Sie dann gemeinsam nutzen, anstatt ihn komplett ins öffentliche Stromnetz einzuspeisen. Gleiches sollte auch für Unternehmen möglich sein. Mieterstrommodel und gemeinschaftliche Gebäudeversorgung sind dazu erste Ansätze. Solange Sie den Strom im eigenen Netz nutzen , sind beide Modelle rentabel. Energy Sharing sollte auch für Unternehmen funktionieren und zwar auch dann, wenn der Strom durch das öffentliche Netz fließt. Dabei gibt es einige Hürden, wie zum Beispiel Abgaben, Steuern und Umlagen. Dieser Artikel führt Sie in das Thema Energy Sharing ein.

Energy Sharing – Der Schlüssel zur Energiewende

Energy Sharing, die gemeinschaftliche Erzeugung und Nutzung von Strom, gewinnt zunehmend an Bedeutung im Kontext der Energiewende.

Während die EU-Richtlinien einen klaren Rahmen für die Förderung von Erneuerbare-Energie-Gemeinschaften setzen, ist die deutsche Rechtslage noch in Entwicklung. Es besteht keine einheitliche Definition von Energy Sharing, und die bestehenden Konzepte variieren stark. Die Hauptziele von Energy Sharing sind der Ausbau erneuerbarer Energien, die Erhöhung der Teilhabe an der Energiewende und die Reduktion des Netzausbaus.

Energy Sharing

Die Umsetzung von Energy Sharing in Deutschland birgt sowohl Chancen als auch Herausforderungen. Neben den technischen Anforderungen an die Netzintegration und den wirtschaftlichen Aspekten spielen auch rechtliche Rahmenbedingungen eine entscheidende Rolle. Die Autoren des Berichts schlagen verschiedene Handlungsoptionen vor, um Energy Sharing in Deutschland voranzutreiben, wie z.B. die Durchführung von Kosten-Nutzen-Analysen und die Einführung neuer Konzepte.

Kernpunkte von Energy Sharing:

  • Gemeinschaftlichkeit: Mehrere Personen oder Unternehmen schließen sich zusammen, um gemeinsam eine Energieerzeugungsanlage zu betreiben.
  • Dezentralität: Die Energieerzeugung vor Ort statt zentral im Kraftwerk
  • Nachhaltigkeit: Es werden überwiegend erneuerbare Energiequellen wie Sonne oder Wind genutzt.
  • Teilhabe: Jeder Teilnehmer kann aktiv an der Energieproduktion beteiligt sein und von den Vorteilen profitieren.

Warum ist Energy Sharing so wichtig?

  • Klimaschutz: Durch den verstärkten Einsatz erneuerbarer Energien –> Reduktion des CO2-Ausstoß
  • Kostensenkung: Durch gemeinsame Investition Kosten für die Installation und den Betrieb von Energieanlagen senken
  • Stärkung der Gemeinschaft: Energy Sharing fördert den Zusammenhalt in der Nachbarschaft und stärkt das Bewusstsein für Nachhaltigkeit.
  • Energieautonomie: Regionen werden unabhängiger von großen Energiekonzernen und können ihre Energieversorgung selbst gestalten.

Wie funktioniert Energy Sharing in der Praxis?

  • Energiegemeinschaften: Es werden Energiegemeinschaften gegründet, in denen sich die Teilnehmer zusammenschließen.
  • Strom teilen: Der erzeugte Strom wird innerhalb der Gemeinschaft geteilt und kann auch ins öffentliche Stromnetz eingespeist werden.
  • Digitale Plattformen: Spezielle Plattformen erleichtern die Verwaltung und den Handel mit Energie.

Welche Vorteile hat Energy Sharing?

  • Umweltfreundlich: Reduzierung des CO2-Ausstoßes und Förderung erneuerbarer Energien.
  • Wirtschaftlich: Kostensenkung durch gemeinschaftliche Nutzung und höhere Eigenverbrauchsquoten.
  • Sozial: Stärkung der Gemeinschaft und Förderung von Bürgerbeteiligung.
  • Technologisch: Einsatz moderner Technologien wie Smart Meter und digitale Plattformen.

Welche Herausforderungen gibt es?

  • Rechtliche Rahmenbedingungen: Die rechtlichen Grundlagen für Energy Sharing sind in vielen Ländern noch nicht ausreichend entwickelt, dazu zählt auch die Bundesrepublik Deutschland.
  • Technische Aspekte: Die Integration von dezentralen Energieanlagen in das bestehende Stromnetz erfordert technische Lösungen.
  • Wirtschaftliche Aspekte: Es gilt, geeignete Finanzierungsmodelle zu entwickel, um die Investitionen in erneuerbare Energien zu ermöglichen.

Energy Sharing- Rechtliche Rahmenbedingungen

Die EU-Richtlinie zur Förderung erneuerbarer Energien (RED II)

Die Grundlage für Energy Sharing in der EU bildet die Erneuerbare-Energien-Richtlinie (RED II). Diese Richtlinie verpflichtet die Mitgliedstaaten, den Rahmen für die Gründung und den Betrieb von Energiegemeinschaften zu schaffen. Energiegemeinschaften sind Gruppen von Bürgerinnen und Bürgern, Unternehmen oder öffentlichen Einrichtungen, die gemeinsam erneuerbare Energie erzeugen und nutzen.

Die Erneuerbare-Energien-Richtlinie (RED II) – Ein Überblick

Die Erneuerbare-Energien-Richtlinie II (RED II) ist ein zentraler Baustein der europäischen Energiepolitik und zielt darauf ab, den Anteil erneuerbarer Energien am gesamten Energieverbrauch der Europäischen Union deutlich zu erhöhen (Seit 2018 verabschiedet, legt für die Mitgliedstaaten verbindliche Ziele fest).

Zentrale Ziele der RED II:

  • Erhöhung des Anteils erneuerbarer Energien: Die Richtlinie schreibt vor, dass der Anteil erneuerbarer Energien am gesamten Energieverbrauch der EU bis 2030 auf mindestens 32% steigen muss.
  • Förderung von Energiegemeinschaften: RED II erkennt die Bedeutung von Energiegemeinschaften an und verpflichtet die Mitgliedstaaten, den rechtlichen Rahmen für deren Gründung und Betrieb zu schaffen. Energiegemeinschaften ermöglichen es Bürgerinnen und Bürgern, gemeinsam erneuerbare Energie zu erzeugen und zu nutzen.
  • Sektorenkopplung: Die Richtlinie fördert die Sektorenkopplung, d.h. die Verknüpfung der Sektoren Strom, Wärme und Verkehr. Dies soll dazu beitragen, die Integration erneuerbarer Energien zu erleichtern und die Flexibilität des Energiesystems zu erhöhen.
  • Nachhaltigkeit: RED II legt Kriterien für die Nachhaltigkeit von Biomasse fest und fördert die Nutzung von Abfällen und Reststoffen zur Energieerzeugung.

Auswirkungen auf die Mitgliedstaaten:

Die RED II verpflichtet die Mitgliedstaaten, nationale Umsetzungspläne zu erstellen und umzusetzen. Diese Pläne müssen Maßnahmen enthalten, um die in der Richtlinie festgelegten Ziele zu erreichen. Die Mitgliedstaaten haben dabei einen gewissen Spielraum, die Umsetzung an ihre nationalen Gegebenheiten anzupassen.

Herausforderungen bei der Umsetzung:

  • Bürokratische Hürden: Die Gründung und der Betrieb von Energiegemeinschaften sind oft mit bürokratischen Hürden verbunden.
  • Finanzierung: Die Finanzierung von Investitionen in erneuerbare Energien stellt für viele Akteure eine Herausforderung dar.
  • Netzanbindung: Die Integration von dezentralen Energieanlagen in das bestehende Stromnetz erfordert technische Anpassungen.

Rechtliche Grundlagen in Deutschland

Energy Sharing, also die gemeinschaftliche Erzeugung und Nutzung von Strom, gewinnt in auch Deutschland zunehmend an Bedeutung. Die rechtlichen Grundlagen hierfür sind in verschiedenen Gesetzen verankert, wobei die wichtigste Rolle dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) zukommt.

Kernpunkte der rechtlichen Grundlagen

  • Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG): Das EEG fördert den Ausbau erneuerbarer Energien und schafft Rahmenbedingungen für Energiegemeinschaften. Es regelt unter anderem die Einspeisevergütung für selbst erzeugten Strom, die Netznutzung und die Abrechnung zwischen den Teilnehmern einer Energiegemeinschaft.
  • Energiewirtschaftsgesetz (EnWG): Das EnWG enthält allgemeine Vorschriften für die Energiewirtschaft und regelt unter anderem die Netzanschlussbedingungen, die Messung und Abrechnung von Strom sowie die Rechte und Pflichten der Marktteilnehmer.
  • Bürgerenergiegesetz (BürgEnG): Das BürgEnG soll die Beteiligung von Bürgerinnen und Bürgern an der Energiewende fördern. Es enthält Regelungen zur Gründung und zum Betrieb von Bürgerenergiegesellschaften.

Wichtige Aspekte für Energy Sharing

  • Energiegemeinschaften: Das EEG ermöglicht die Gründung von Energiegemeinschaften, in denen sich mehrere Akteure zusammenschließen, um gemeinsam erneuerbare Energie zu erzeugen und zu nutzen.
  • Eigenverbrauch: Der Eigenverbrauch von selbst erzeugtem Strom ist steuerlich begünstigt und wird gefördert.
  • Netzeinspeisung: Überschüssiger Strom kann ins öffentliche Netz eingespeist werden.
  • Abrechnung: Es gibt verschiedene Modelle für die Abrechnung innerhalb einer Energiegemeinschaft, z.B. nach dem Verbrauch oder nach dem Anteil an der Anlage.
  • Netznutzung: Die Nutzung des Stromnetzes durch Energiegemeinschaften ist grundsätzlich möglich, jedoch sind bestimmte Bedingungen zu erfüllen.

Hohe Stromnetzentgelte als Bremse für Energy Sharing

Hohe Stromnetzentgelte stellen eine erhebliche Herausforderung für die Verbreitung von Energy Sharing dar und wirken als Bremser für die Energiewende. Diese zusätzlichen Kosten schmälern die Wirtschaftlichkeit von Energiegemeinschaften und machen die Teilnahme weniger attraktiv.

Warum sind hohe Netzentgelte ein Problem für Energy Sharing?

  • Geringere Wirtschaftlichkeit: Hohe Netzentgelte reduzieren die Einnahmen von Energiegemeinschaften, da ein größerer Teil der erzeugten Energie für die Netzgebühren aufgewendet werden muss.
  • Hemmnis für Investitionen: Die hohen Kosten schrecken potenzielle Investoren ab, da sich die Investitionen in erneuerbare Energien und Energiegemeinschaften weniger schnell amortisieren.
  • Ungerechte Verteilung: Die Kosten für den Netzausbau werden oft ungleichmäßig auf die Verbraucher umgelegt, was zu regionalen Ungerechtigkeiten führt. Regionen mit einem hohen Anteil an erneuerbaren Energien tragen oft überproportional zu den Netzkosten bei.
  • Bürokratische Hürden: Die komplexen Berechnungsmethoden für Netzentgelte und die Vielzahl an beteiligten Akteuren führen zu einem hohen bürokratischen Aufwand für Energiegemeinschaften.

5 Lösungsansätze gegen hohe Netzentgelte

  1. Differenzierte Netzentgelte: Eine differenzierte Gestaltung der Netzentgelte könnte die Belastungen für Energiegemeinschaften verringern. So könnten z.B. Eigenverbraucher von erneuerbarer Energie bevorzugt behandelt werden.
  2. Förderung von Direktvermarktung: Die Förderung von Direktvermarktungsplattformen ermöglicht es Energiegemeinschaften, ihren selbst erzeugten Strom direkt an Verbraucher zu verkaufen, ohne dass hohe Netzentgelte anfallen.
  3. Vereinfachung der Verfahren: Die bürokratischen Hürden für die Gründung und den Betrieb von Energiegemeinschaften sollten abgebaut werden, um die Teilnahme zu erleichtern.
  4. Transparente Abrechnung: Eine transparente und nachvollziehbare Abrechnung der Netzentgelte ist wichtig, um Vertrauen in das System zu schaffen und die Akzeptanz für die Kosten zu erhöhen.
  5. Stärkung der Netzregelung: Eine intelligente Steuerung der Netze kann dazu beitragen, die Netzentgelte zu senken und die Integration erneuerbarer Energien zu erleichtern.

Weitere mögliche Lösungsansätze:

  • Förderung von Speicherlösungen: Durch den Einsatz von Speichern kann die Eigenverbrauchsquote erhöht und die Netzentlastung verbessert werden.
  • Kooperationen mit Netzbetreibern: Eine engere Zusammenarbeit zwischen Energiegemeinschaften und Netzbetreibern kann dazu beitragen, die Netzintegration zu optimieren.
  • Politische Rahmenbedingungen: Eine klare und stabile politische Rahmensetzung ist entscheidend für Investitionen in erneuerbare Energien und Energy Sharing.

Durch eine Kombination dieser Maßnahmen kann das Ziel einer gerechten und effizienten Energieversorgung erreicht werden, bei der die Bürgerinnen und Bürger aktiv mitgestalten können.

Fazit zum Energy Sharing

Unser Staat ist aufgefordert, insbesondere hohe Stromnetzentgelte zu reduzieren und Anreize für rentable, dezentrale Stromspeicher zu setzen. Gleichzeitig benötigen Unternehmen politische Planungssicherheit, um vor Ihren Shareholdern Investitionen in energieerzeugende Anlagen sowie Stromspeicher zu investieren. Ein etwaiger Speicherbonus, der für die Ein- und Ausspeicherung von Strom zu zahlen ist, sollte einerseits Speicher rentabel machen und gleichzeitig den teuren Ausbau von Netzleistung vermeiden. So können die Nebenkosten für Energy-Sharing- Projekte gesenkt werden und diese auch Regionen-übergreifend rentabel machen. Bürokratische Hürden sollten konsequent abgebaut und Berichtspflichten signifikant abgebaut werden. So bringen wir gemeinsam die Energiewende voran und sorgen weiter für die Erhöhung des Anteils erneuerbarer Energien im Gesamtenergieverbauch.

Unser Angebot zum Energy-Sharing

Wir bieten als Dienstleister sowohl Lösungen im Rahmen des Mieterstrommodells, als auch im Rahmen der gemeinschaftlichen Gebäudeversorgung an.

Selbst dann, wenn Sie Ihren Strom standortübergreifend durchs öffentliche Netz leiten wollen, kann dies rentabel sein. Wir prüfen Ihren Fall und entwickeln die Lösung, die zu Ihrem Vorhaben passt und auch unter den aktuellen gesetzlichen Rahmenbedingungen funktioniert. Denken Sie auch an die POST-EEG-ANLAGENVERGÜTUNG und generieren Sie Einsparungen standortübergreifend.

Nehmen Sie hier Kontakt zu uns auf.

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