POST EEG Anlagen Vergütung
Interessieren Sie sich für die POST EEG Anlagen Vergütung, weil Ihre PV-Anlagen bald das Alter von 20 Jahren erreicht? Entfällt bald Ihr feste EEG Vergütung? Dann sind Sie hier genau richtig.
Dieser Artikel klärt Sie darüber auf, welche Optionen es derzeit gibt, um funktionierende Photovoltaikanlagen weiter gewinnbringend zu nutzen, auch ohne EEG Vergütung.
20 Jahre alte Anlagen – Wissenswertes
Verglichen mit dem heutigen technischen Stand bei Modulen, Wechselrichtern und Elektronik werten wir die Jahrtausendwende als Pionierphase der Photovoltaik.
Getrieben durch die hohen Einspeisevergütungen aus dem EEG 2004 wurden erstmals in nennenswertem Umfang PV-Anlagen errichtet. Damals gab es bis zu 54 ct/kWh eingespeisten Strom. Das löste den ersten Zubau von PV-Anlagen aus. Im Jahr 2004 bauten Anlagen-Errichter erstmals 1.104 MWP Leistung.
Diese Anlagen fallen nun nach und nach aus der festen Vergütung heraus, wie auch ihre Anlage.
Modulleistung damals und heute
Die Leistung der PV-Module im Vergleich zu heutigen Topcon-Modulen deutlich weniger Leistung. Beträgt aktuell die Leistung eines Standard Moduls ca. 455 WP (Wirkungsgrad 22,5%), lag sie damals zwischen 150-200 WP (15-16%). Selbstverständlich waren auch die Maße der Module kleiner als 2 m².
Technologie damals und heute
Monokristalline und polykristalline Solarzellen waren in den Anfängen des Solarbooms als P-Type Module weit verbreitet. Auch heute installieren Solarteure weiterhin P-Type Module, insbesondere dann, wenn Module sehr dünn– und flexibel sind. Standard Glas-Glas-Module bestehen heutzutage in der Regel aus N-Type Modulen. Daher liefern sie, im Gegensatz zu damals, auch bei schwacher Einstrahlung gute Werte.
POST EEG Anlagen Vergütung – Optionen
- Gemeinschaftliche Gebäudeversorgung aus Bestandsanlage
- Verpachtung Bestandsanlage
- Post EEG Direktvermarktung
- Gemeinschaftliche Gebäudeversorgung aus Neubau inkl. neuer EEG Vergütung
- Verpachtung aus Neubau inkl. neuer EEG Vergütung
- Direktvermarktung aus Neubau als Volleinspeiser
POST EEG Anlagen Vergütung – Beispiel aus der Praxis
Für die folgende Anlage entfällt 2025 die EEG-Vergütung. Gesellschaft A betreibt die derzeit noch voll-einspeisende Anlage, welche auf dem Dach der Gesellschaft B montiert ist. Gesellschaft A verbraucht keinerlei Strom, hierdurch fällt eine Eigennutzung aus. Die Gesellschaft B hingegen verbraucht fast 10 GWh Strom. Dieser wird, Stand heute, vollständig aus dem öffentlichen Netz zum Preis von 170 €/MWh bezogen. Beide Gesellschaften stehen im engen Verhältnis zueinander (Mutter/Tochter). Gesellschaft A wurde seinerzeit zum Zweck der Stromerzeugung gegründet. Ziel der Inhaber ist es, die Erlöse fair zwischen den beiden Gesellschaften zu verteilen.
Anlagenleistung | 480 kWP |
Jahresproduktion | 404 MWh/a |
Restwirkungsgrad ca. | 80 % |
Rahmenbedingungen | jährliche Wartung und Reinigung, Inflation 2%, Strompreissteigerungsrate 3,4 % p.a., Stromverkaufspreis B an A 90 €/MWh, Pacht 150 €/kWp da Anlage abgeschrieben, Wartung und Reinigung 1,5 % vom Neupreis p.a., Marktwert Solar 39 €/MWh, Degression Marktwert Solar -3 % p.a. |
Wechselrichtertausch | eingepreist |
Neubaukosten | 800 €/kWP (da kein Standardschrägdach) |
Hier nochmal die möglichen Optionen:
Bewertung Varianten Direktvermarktung (3,6)
Die Direktvermarktung sollte für Gesellschaft A keine Rolle spielen, da die Kosten der Stromproduktion über den Erlösen der Direktvermarktung liegen. Beide Varianten (3, 6) sind bezogen auf den kum. Cashflow am unwirtschaftlichsten für die Gesellschaften.
Bewertung Varianten Entsorgung Altanlage & Neubau (4,5)
Der Neubau bietet nach 20 Jahren den jeweils höchsten Gewinn für die Unternehmen. Trotzdem raten wir der Kundin zum Weiterbetrieb der Bestandsanlage. Die Umweltauswirkungen durch die Produktion einer neuen Anlage stehen in keinem günstigen Verhältnis zu den höheren Erträgen über 20 Jahre.
Bewertung Varianten gem. Gebäudeversorgung & Pacht
Sowohl in Variante eins (Gemeinschaftliche Gebäudeversorgung), als auch in Variante zwei (Verpachtung Bestandsanlage) können die Beteiligten, fast ohne Investition, hohe Erträge erzielen.
Wir rieten unserer Kundin die Anwendung der Variante zwei. So muss sich die Unternehmensgruppe nicht um etwaige Veränderungen des § 42b EnWG kümmern und auch nicht dessen Anforderungen erfüllen. Strom- Steuer, -Abgaben und -Umlagen entfallen, weil ohne Durchleitung durch öffentliche Netze
In Variante zwei kann die Pacht so gewählt werden, dass eine faire Aufteilung der Kosten/Erträge zwischen den Gesellschaften erfolgt.
Fazit POST EEG Anlagen Vergütung
Sowohl Neubau, als auch der Weiterbetrieb von POST EEG Anlagen können theoretisch einen Sinn ergeben. Insbesondere dann, wenn die neue Anlage auf gleicher Fläche mehr Strom erzeugt und dafür ein Bedarf vorhanden ist. Für die o.g. Kundin lassen sich ihre Ziele gut mittels Pacht lösen. Ein größerer Neubau kommt hier nicht in Frage, da sonst Privilegien entfallen, die sich im Zusammenhang mit dem Verbrauchsprofil der Kundin ergeben.
Wie sich die Post EEG Anlagen Vergütung für Ihre PV-Anlage gestalten lässt untersuchen wir gerne und entwickeln dafür ein passendes Konzept. Sprechen Sie uns gerne an.