Was ist die Gemeinschaftliche Gebäudeversorgung?

Das neue Modell der gemeinschaftlichen Gebäudeversorgung soll eine einfache, gemeinsame Eigenversorgung mit PV-Strom ermöglichen. Die Weitergabe von PV-Strom innerhalb eines Gebäudes, z.B. an Wohn- und Gewerbemieter oder Wohnungseigentümer, wird von Lieferantenpflichten ausgenommen und die Betreiber der PV-Anlage (Gebäudeeigentümer oder Dritte) von der Pflicht zur Reststromlieferung befreit. Aufgrund dieser Befreiungen ist in Abgrenzung zum Mieterstrommodell keine zusätzliche Förderung zur Einspeise – Vergütung vorgesehen. Der rechtliche Rahmen ist im EnWG §42b abgebildet.

Unterschiede Mieterstrom gemeinschaftliche Gebäudeversorgung

Mieterstrom

Vollständige, umfassende Stromversorgung: JA

Mietverhältnis notwendig? : JA

Wir der der Vermieter/Versorger zum Stromlieferanten?: JA

Leistungsmessung Letztverbraucher notwendig?: NEIN

Stromverteilung auf Viertelstundenbasis?: NEIN

Zusätzlicher Liefervertrag notwendig?: NEIN

Gemeinschaftliche Gebäudeversorgung

Vollständige, umfassende Stromversorgung: NEIN

Mietverhältnis notwendig? : NEIN

Wir der der Vermieter/Versorger zum Stromlieferanten?: NEIN

Leistungsmessung Letztverbraucher notwendig?: JA

Stromverteilung auf Viertelstundenbasis?: JA

Zusätzlicher Liefervertrag notwendig?: JA

Vorteile für Letztverbraucher

Der Strompreis liegt in der Regel deutlich unter dem allgemeinen Grundversorgungstarif. Folglich können sich Ihre Nutzer von über geringe Nebenkosten freuen. Zugleich fördert das Model den Einsatz erneuerbarer Energien und trägt zur Reduktion von CO2 – Emissionen bei. Mieterstrommodelle existieren schon länger. Durch das SOLARPAKET 1 ist das Umsetzen seit 2024 deutlich einfacher geworden.

Vorteile für Anlagenbetreiber

Als Hauptgrund ist das Steigern Ihrer Gebäudeenergieeffizienz anzuführen. Durch den selbst erzeugten und im Objekt genutzten Strom, verringert sich Ihr spezifischer Energiebezug signifikant. Das kann bei Änderungen von Gesetzen, welche Sie zukünftig zur Steigerung Ihrer Gebäudeenergieeffizienz zwingen, ein Vorteil sein.

Einen weiteren Vorteil sehen wir im Steigern des Wertes Ihres Objekte. Immerhin genießen die Nutzer sehr geringe Energiekosten. Dadurch werden Ihre Objekte spannend für solvente Interessenten, die sich langfristig Gedanken machen und binden wollen.

Post EEG Anlagen sinnvoll nutzen

Derzeit fallen viele alte Anlagen aus der EEG Vergütung raus. Oft stehen diese im unmittelbaren, räumlichen Zusammenhang mit Mietobjekten und sind auf deren Dächern installiert. Vor der Entscheidung diese Anlagen in der gemeinschaftlichen Gebäudeversorgung zu nutzen, empfehlen wir eine technische Prüfung durch unsere Experten. Dazu gehören Messungen zum Feststellen der elektrischen Betriebssicherheit, eine Hotspoterkennung etc.

Nachdem klar ist, ob die Anlagen weiter betrieben werden können kann der rechtliche Rahmen geschaffen werden, um den Strom an Letztverbraucher zu verteilen.

Ein Neubau kann besser sein

Alte PV-Anlagen bringen nach 20 bis 30 Jahren noch immer genügend Leistung, wie eine Untersuchung im Jahr 2024 zeigte. Trotzdem können Sie durch eine neue Anlage Sicherheit gewinnen. Heutige Module haben eine deutlich höhere Leistung im Vergleich zu früher. Auch erreichen N-Type Module auch bei geringem Licht viel höhere Erträge, als die Module von früher. Zwar sind die Erträge durch Einspeisevergütung heute niedriger, allerdings liefert die gleiche Fläche viel höhere Erträge. Auch eine neue PV-Anlage kann zur gemeinschaftlichen Gebäudeversorgung genutzt werden. Lassen Sie uns für Sie berechnen, welche die beste und wirtschaftlichste Version für Ihren Post EEG Anwendungsfall ist.

Hier erreichen Sie uns dazu.

Vorrausetzungen zur gemeinschaftlichen Gebäudeversorgung

  1. Die Stromentnahme erfolgt nicht aus dem öffentlichen Netz, sondern aus einer Gebäudeanlage. Folglich entfallen für diesen Strom fast alle Steuern, Abgaben und Umlagen.
  2. Das Nutzen erfolgt unmittelbar aus der Gebäudestromanlage oder nach Zwischenspeicherung in einem Speicher, die in, an oder auf demselben Gebäude oder in, an oder auf einer Nebenanlage desselben Gebäudes wie die Gebäudestromanlage installiert ist.
  3. Die Strombezugsmengen der Verbraucher werden viertelstündlich gemessen.
  4. Die Verbraucher schließen einen Gebäudestromnutzungsvertrag mit dem Betreiber ab.

Unser Know-How für Ihren Erfolg

Von der Planung Ihrer PV-Anlage über Installation und Wartung bis hin zur EnWG-konformen Stromabrechnung. Wir realisieren die solare Zukunft Ihrer Objekt -Benutzer.

Als Tochter der Elbe Energie GmbH bieten wir Ihnen 15 Jahre Erfahrung in der Gebäudeenergieversorgung und Energierechnung. Steigen Sie doch heute mit einer unverbindlichen Anfrage ein und lassen uns wissen, welches Ihrer Objekte wir für Sie gemeinschaftlich versorgen dürfen.

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